„Es ist gut, dass für das neue Cannabisgesetz ein Entwurf vorliegt. Allerdings ist gut gemeint nicht gleich gut gemacht. Die Regelung zur geplanten Amnestie führt grundsätzlich, aber insbesondere noch verstärkt bei einem Inkrafttreten zum 1. April 2024 zu einer ganz offensichtlichen Überlastung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Denn rechtskräftig verhängte Strafen wegen solcher Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, sollen mit Inkrafttreten des neuen Rechts erlassen werden, soweit sie noch nicht vollstreckt sind“, so die Justizministerin Jacqueline Bernhardt.