Vom Wirtschaftsministerium ist die neue Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt - das so genannte Gründungstipendium – auf den Weg gebracht worden. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist, dass eine Projektidee eingereicht wird. Eine Fachjury, die unter anderem aus einer Vertretung des fachlich zuständigen Ministeriums, der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (Bewilligungsbehörde) und der Technologie- Beratungs-Institut GmbH besteht, erteilt ein Votum hinsichtlich der Zuwendungswürdigkeit der eingereichten Projektidee.