Aufgrund der aktuellen Landesverordnung gilt ab heute für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nur noch Terminshopping und beim Einkaufen wird ein negatives Corona-Schnell- oder Selbsttestergebnis benötigt. Ausgenommen von der Terminvereinbarung im Voraus und von der Teststrategie sind beispielsweise Super- und Getränkemärkte, Wochenmärkte, Tierbedarfsmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker, Blumenläden und Gartenbaucenter sowie Tankstellen und Zeitungsverkaufsläden. Das erklärte Vize-Landrat Kai Seiferth bereits vor den Osterfeiertagen.