Die Umstellung des Unternehmensfuhrparks auf Elektromobilität ist nicht nur eine Investition in die Nachhaltigkeit, sondern bietet Handwerksbetrieben, Logistikern und Dienstleistern echte finanzielle Vorteile. Durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) können Gewerbetreibende mit jedem rein elektrischen Nutzfahrzeug und Pkw jährliche Bareinnahmen generieren. Noch lukrativer wird es, wenn auch die betriebliche Ladeinfrastruktur für Dritte oder Mitarbeiter öffentlich zugänglich gemacht wird. Dieser Fachbeitrag schlüsselt auf, wie Betriebe die THG-Prämie unkompliziert beantragen, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich der Fuhrpark in eine verlässliche Einnahmequelle verwandelt.
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