„Mit der Dritten Neufassung der fachaufsichtlichen Weisung des Gesundheitsministeriums zur MV-Corona-Ampel wird dem Landrat aufgegeben, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, wenn bei einem diffusen Infektionsgeschehen ein Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen innerhalb der zurückliegenden sieben Tage bezogen auf 100.000 Einwohner überschritten wird. Solch eine weitergehende Maßnahme soll insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sein“, hieß des in der Begründung der 35. Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, die Vize-Landrat Kai Seiferth am 07.01.2021 erlassen hat. Eben diese besagte Inzidenzmarke von 200 wurde seit Montag nicht überschritten. Doch so schnell Ausgangsperre und andere Beschränkungen kamen, so schnell werden sie nicht verschwinden. Die Verfügung gilt bis mindestens 31.01.2021.